Norman Kaupass · nk Digital Media · Stand: Juni 2026
Diese Bedingungen gelten für gewerbliche Drohnen-Dienstleistungen (Luftaufnahmen, Inspektion, Thermografie, Vermessung, 3D-Dokumentation) von Norman Kaupass (nk Digital Media), Lohbarbeker Weg 57a, 25551 Lohbarbek — nachfolgend „Auftragnehmer". Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung.
Art und Umfang der Leistung (Befliegung, Datenerfassung, Auswertung, Berichts- und Datenformate) ergeben sich aus dem Angebot. Flüge werden nach den Vorgaben der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 in der jeweils einschlägigen Kategorie (Open/A2 bzw. STS) durchgeführt. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Fernpiloten-Zeugnisse (A2, STS) und eine Drohnen-Haftpflichtversicherung; Nachweise werden auf Wunsch vorgelegt.
Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Freigaben (z. B. in Kontrollzonen) und luftrechtlicher Zulässigkeit am Einsatzort. Der Auftragnehmer holt die luftrechtlichen Freigaben ein; der Auftraggeber sorgt für die Zustimmung der Grundstückseigentümer bzw. Hausrechtsinhaber im Start-, Lande- und Überflugbereich, soweit sie seinem Einflussbereich zuzurechnen sind. Wird eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt, können beide Parteien vom Auftrag zurücktreten; bereits erbrachte Vorarbeiten werden vergütet.
Drohnenflüge sind witterungsabhängig (Wind, Niederschlag, Sicht, Temperatur). Kann ein Termin aus Wettergründen oder wegen behördlicher Einschränkungen nicht sicher durchgeführt werden, wird er kostenfrei verschoben; die Entscheidung über die Durchführbarkeit trifft der verantwortliche Fernpilot. Ansprüche wegen wetterbedingter Verschiebungen bestehen nicht.
Der Auftraggeber gewährleistet Zugang zum Einsatzort, benennt einen Ansprechpartner und informiert betroffene Personen am Einsatzort (z. B. Mitarbeiter, Bewohner) über den Drohneneinsatz. Bei Absage durch den Auftraggeber später als 24 Stunden vor dem Termin kann der Auftragnehmer 50 % der vereinbarten Vergütung berechnen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung (Einsatzpauschale, Flächen- oder Tagessatz). Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Fahrt- und Nebenkosten werden nach Angebot berechnet.
Aufnahmen und daraus erzeugte Datenprodukte (Orthofotos, Punktwolken, 3D-Modelle, Berichte) sind urheberrechtlich bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte mit vollständiger Zahlung; im Zweifel ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Der Auftragnehmer darf anonymisierte bzw. freigegebene Ergebnisse zur Eigenwerbung verwenden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Rohdaten werden mindestens 6 Monate nach Übergabe aufbewahrt.
Der Auftragnehmer gestaltet Befliegungen so, dass unbeteiligte Personen und fremde Grundstücke nicht über das unvermeidbare Maß hinaus erfasst werden; unvermeidbar miterfasste Personen werden in Ergebnisdaten auf Wunsch unkenntlich gemacht. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
Für den Flugbetrieb besteht eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gemäß § 43 LuftVG. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Messergebnisse und abgeleitete Datenprodukte werden mit der Sorgfalt des Fachbetriebs erstellt; eine Eignungsgarantie für bestimmte behördliche Verfahren wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übernommen.
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.